Qualitätssicherung & Hygiene

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Firma NEMETZ-FLEISCH HandeslgmbH unterzieht sich freiwillig regelmäßigen Kontrollen um die Qualität und die Hygiene Ihrer Waren sicherzustellen. Zusätzlich untersuchen uns Veterinärmediziner auf Keimfreiheit und Rückverfolgbarkeit der Warenströme.

Wir wurden wiederholt IFS zertifiziert und gehören zu den europäischen Vorzeigebetrieben im Lebensmittelbereich. Hygiene und Sauberkeit stehen bei uns an erster Stelle.

Unsere Ware wird strikt kontrolliert. Nur wenn wir gewährleisten können, dass unsere Ware den hohen Hygieneanforderungen gerecht wird, bieten wir die Ware auch zum Kauf an.

Wir nehmen am behördlichen Kennzeichnungs- und Registrierungssystem "BOS" teil um Ihnen die Auswahl an qualitativ hochwertigen und überprüften Waren zu erleichtern.

Lesen Sie im Folgenden mehr zum Thema "Sicherheit der Warenströme im Rind- und Kalbfleischbereich".

International Food Standard

Der International Food Standard wurde 2003 von Vertretern des europäischen Lebensmitteleinzelhandels definiert und dient der Überprüfung und Zertifizierung von Systemen der Lebensmittelsicherheit und der Qualität bei der Produktion von Lebensmitteln und ermöglicht die Feststellung des Qualitätsniveaus der Produzenten.

Rindfleischkennzeichnung nach BOS

In einer zentralen Registrierdatenbank (Lebendrinder-Datenbank) ist Rind- und Kalbfleisch mit bestimmten Angaben zu kennzeichnen und zu registrieren.

Diese gesetzlichen Bestimmungen haben zum Ziel das Vertrauen der KonsumentInnen zu stärken und Irreführungen zu vermeiden.

Dazu zählen

  • mehr Transparenz
  • Rückverfolgbarkeit der Warenströme
  • Umfassende und unabhängige Kontrollen

Kennzeichnungspflicht besteht für:

  • frisches und gekühltes Rind- und Kalbfleisch
  • tiefgekühltes Rind- und Kalbfleisch
  • Faschiertes Rind- und Kalbfleisch, wenn der Anteil von Rind- und Kalbfleisch mehr als 50% aufweist

Diese Kennzeichnungspflicht betrifft jede Stufe der Vermarktung (Schlachthof, Zerlegebetrieb und Verkauf)

Kennzeichnungspflicht entfällt für:

  • Verarbeitetes Rind- und Kalbfleisch wie zB in Wurstwaren
  • Zubereitetes Rind- und Kalbfleisch wie zB das fertig gebackene Wiener Schnitzel vom Kalb
  • Gesalzenes Rind- und Kalbfleisch ab einem Salzgehalt von 1%
  • Rinderschlepp
  • Rinds- und Kalbsknochen
  • Innereien von Rind und Kalb
Verpflichtende Angaben am Beispiel eines BOS - Zerlegeetikettes

1.     Erkennungszeichen des System "bos"
2.     Staat in dem das Tier zerlegt wurde und Zulassungsnummer des Betriebes 
        (auch EU-Nummer oder Veterinärkontrollnummer)
3.     Staat in dem das Tier aufgezogen wurde (AT steht für Österreich)
4.     Staat in dem das Tier geboren wurde
5.     Staat in dem das Tier geschlachtet wurde und Zulassungsnummer des Betriebes
6.     Staat in dem das Tier zerlegt wurde und Zulassungsnummer des Betriebes
7.     Identitätsnummer (auf jedem NEMETZ-Etikett finden Sie den Code der Sie
        ebenfalls zur Identitätsnummer führt)
8.     Kategorie des Tieres: Rind oder Kalb
9.     Artikelbezeichnung

1.     Angaben zum BOS-System (inkl. Code zur Identitätsnummer)
        Hinweise zum Staat in dem das Tier geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde
2.     Lager- und Verbraucherhinweise
3.     Artikelbezeichnung und Artikelnummer
4.     Mindest-Haltbarkeits-Datum
5.     Gewichtsangabe

Das System BOS

Das behördlich genehmigte Kennzeichnungs- und Registrierungssystem bos ("bos" ist lateinisch und bedeutet "Rind") wurde von der AMA Marketing GmbH in Zusammenarbeit mit der Agrarmarkt Austria Marktordnungsstelle sowie der Wirtschaftskammer Österreich als Branchenlösung erarbeitet.

Am System BOS nehmen österreichweit ca. 90% der Schlacht- und Zerlegebetriebe, ca. 10% der gewerblichen Fleischereien sowie rund 80% des Lebensmitteleinzelhandels teil.

Das BOS-System vom Stall bis ins Geschäft

Geburtsbetrieb

  • Kennzeichnung mit zwei registrierten Ohrmarken
  • Eintragung in das Bestandsverzeichnis
  • Geburtsmeldung an die Rinderdatenbank
  • Abgangsmeldung an die Rinderdatenbank (zB Verkauf)
  • Transport mit Begleitdokumenten (Viehverkehrsschein)

Mastbetrieb

  • Zugangsmeldung an die Rinderdatenbank
  • Abgangsmeldung an die Rinderdatenbank

Schlachtbetrieb

  • Meldung an die Rinderdatenbank bei Schlachtung
  • Überprüfung der Identität jedes einzelnen Tieres (Viehverkehrsschein, Ohrmarken) durch unabhängige Kontrolldienste
  • Kennzeichnung der Schlachtkörperhälften mit Schlachtkörperetiketten
  • Dokumentation der einzelnen Schritte
  • Verkauf von ausschließlich gekennzeichneter Ware

Zerlegebetrieb

  • Warenübernahmekontrolle: es darf nur korrekt gekennzeichnete Ware mit vollständigen Dokumenten übernommen werden
  • Nach der Zerlegung erfolgt die Kennzeichnung jeden Teilstückes mit einer Identifikationsnummer (über die Zerlegechargennummer am Zerlegeetikett sind die Ohrenmarkennummern der Tiere, welche in dieser Zerlegecharge enthalten sind, erkennbar)
  • Dokumentation der einzelnen Schritte

Geschäft

  • Warenübernahmekontrolle auf die korrekte Kennzeichnung
  • Klare Kennzeichnung im Geschäft durch Etiketten bei verpackter Ware oder einen Aushang bei offenem Thekenverkauf
  • Verkaufsregistrierung


Kontrollpunkte:
Tierkennzeichnung (Ohrmarken): Kontrolle durch AMA

Schlachtkörperidentifizierung und -kennzeichnung im Schlachtbetrieb: Kontrolle durch Klassifizierungsdienst, Fleischuntersuchungstierarzt, Überkontrolle durch AMA

Verpflichtende Mindestangaben zur Rindfleischkennzeichnung im Zerlegebetrieb und Verkauf:
Kontrolle durch Fleischuntersuchungstierarzt bzw. Lebensmittelaufsicht, Überkontrolle durch AMA

Es werden jährlich ca. 2000 unangemeldete Kontrollen im Rahmen des System BOS in den Schlacht- und Zerlegebetrieben sowie Verkaufsgeschäften durchgeführt. Werden Angaben zu Rind- und Kalbfleisch vorgefunden, welche nachweislich nicht stimmen oder deren Herkunft nicht rückverfolgbar ist, resultieren Sanktionen, welche über Konventionalstrafen über den Ausschluss aus dem System BOS führen können.

Identitätskennzeichnung

Auf tierischen Produkten, die innerhalb der EU erzeugt werden, befindet sich eine EU-Zulassungsnummer. Sie enthält Angaben über jenen Betrieb, in dem das Produkt zuletzt verpackt wurde.
Das Zeichen stellt eine EU-konforme Produktion und Weiterverarbeitung in Hinblick auf die Einhaltung veterinärrechtlicher Belange und Hygienerichtlinien sicher.

Österreich:
Das Land der letzten Verarbeitung bzw. Verpackung des Produktes

N
bezeichnet die Region aus der der Betrieb kommt (in Österreich die neun Bundesländer: N = Niederösterreich, ST = Steiermark, T = Tirol)

15 - 26
Anhand dieser Betriebsnummer kann der letztverarbeitende Betrieb identifiziert werden.

EWG
Dieser Schriftzug bedeutet, der Betrieb ist Mitglied der Europäischen Gemeinschaft

Wir tun, was wir könen. Wir können, was wir tun.
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